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   OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20   

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OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20 (https://dejure.org/2020,46888)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.09.2020 - 12 U 46/20 (https://dejure.org/2020,46888)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. September 2020 - 12 U 46/20 (https://dejure.org/2020,46888)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 45014
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28. Januar 2020 (VIII ZR 57/19, juris) klargestellt, dass auch im Zusammenhang mit Ansprüchen im Rahmen des sogenannten Abgasskandals die an die klagende Partei zu stellenden Substantiierungsanforderungen nicht überspannt werden dürfen.

    Es reicht daher aus, wenn die Klagepartei derartige greifbare Anhaltspunkte vorgetragen hat, auf die sie letztlich ihren Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung Sinne des Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG ausgestattet (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020, a.a.O. Rn. 9).

    Deshalb steht auch allein der Umstand, dass das Kraftfahrt-Bundesamt keinen Rückruf des Fahrzeugs der Klägerin ausgesprochen hat, einer schlüssigen Klage nicht zwingend entgegen (vgl. zum fehlenden Rückruf BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19 -, juris Rn. 13).

    Insbesondere sind die oben dargelegten Anforderungen, die an die Substantiierung einer behaupteten Abgasmanipulation bei Dieselfahrzeugen zu stellen sind, durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020, VIII ZR 57/19, (a.a.O.) geklärt.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Unbestritten hat die Beklagte bei der Entwicklung, der Herstellung und dem Einbau dieses Prototyps in Fahrzeuge der Konzernmarken keinen wesentlich anderen Einfluss genommen als bei Motoren des Typs EA 189, für die der Bundesgerichtshof eine Haftung der Beklagten bejaht hat (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, ZIP 2020, 1179-1190).

    Es kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls durch welches Verhalten im Zusammenhang mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, a.a.O. Rn. 17) in strafrechtlich relevanter Weise getäuscht worden ist.

    Aber auch ein Anspruch aus §§ 826, 31 BGB, den der Bundesgerichtshof für Käufer eines Fahrzeugs mit einem Motor des Typs EA 189 bejaht hat (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, a.a.O.), steht der Klägerin im vorliegenden Fall auf Grundlage ihres Vorbringens nicht zu.

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, a.a.O., vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 -, NJW 2019, 2164 Rn. 8, und vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - a.a.O. Rn. 15).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Einem solchen Anspruch steht bereits die Tatsache entgegen, dass die Regelungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB darstellen (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 11; bereits vorgehend mit ähnlicher Begründung beispielsweise OLG München, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 3 U 2943/19, juris Rn. 50 ff.).

    Denn jedenfalls fehlt es an der Bereicherungsabsicht und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden (BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 18-24, unter Hinweis auf: Brand, wistra 2019, 169, 171 ff.; Brand/Hotz, NZG 2017, 976, 977 f.; Eggert in Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 1895 b f.; Hefendehl in MünchKommStGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 124, 252; Isfen, JA 2016, 1, 2 f.).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, a.a.O., vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 -, NJW 2019, 2164 Rn. 8, und vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - a.a.O. Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 14.05.2020 - 1 U 103/19
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Die Annahme eines willkürlichen Sachvortrags kommt nur im Ausnahmefall in Betracht, da es einer Partei durchaus möglich sein muss, im Zivilprozess Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genaue Kenntnis haben kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 U 103/19, juris Rn. 19 unter Bezugnahme auf BeckOK-ZPO/von Selle, Ed. 34, § 138 ZPO, Rn. 32 m.w.N.).

    Dies ist dann der Fall, wenn jeglicher tatsächliche Anhaltspunkt für den Einsatz einer Manipulationssoftware entsprechend der Ausstattung des Motortyps EA189 im klägerischen Fahrzeug fehlt (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020, a.a.O; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2019 - 3 U 416/19 -, Rn. 32, juris).

    Dass jedoch die Behauptung, auch Motoren einer anderen Baureihe (hier VW EA 288 EU5) seien von Abschalteinrichtungen in unzulässiger Art und Weise betroffen, gänzlich ohne schlüssige Anknüpfungstatsachen aufgestellt werden könne, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade nicht entnehmen (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020 a.a.O.).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, WM 2016, 1975 Rn. 16 m.w.N., und vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 -, NJW 2019, 2164 Rn. 8 m.w.N.).

    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, 2016, 1975 Rn. 16 m.w.N., und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03 -, BGHZ 161, 361, 366).

  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, WM 2016, 1975 Rn. 16 m.w.N., und vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 -, NJW 2019, 2164 Rn. 8 m.w.N.).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 -, a.a.O., vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17 -, NJW 2019, 2164 Rn. 8, und vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - a.a.O. Rn. 15).

  • OLG Bamberg, 24.07.2019 - 8 U 38/19

    Keine Herstellerhaftung bei Kauf eines Gebrauchtwagens mit Abschalteinrichtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Es besteht keine Stoffgleichheit dieser etwaigen Vermögenseinbuße der Klägerin mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten erstrebt haben könnte (BGH, a.a.O.; OLG Bamberg, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 U 38/19 -, BeckRS 2019, 21335 Rn. 25 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 U 1219/19 -, juris Rn. 39; OLG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 U 1219/19 -, BeckRS 2020, 7196 Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2019 - 9 U 9/19 -, juris Rn. 31 f.).

    Wenn daher eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden muss (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 a.a.O.; OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Juli 2019 - 5 U 1670/18 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2019 - 3 U 416/19 -, juris), reichen diese Umstände nicht für die Feststellung, die Beklagte habe insoweit sittenwidrig gehandelt, aus.

  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Dies ist dann der Fall, wenn jeglicher tatsächliche Anhaltspunkt für den Einsatz einer Manipulationssoftware entsprechend der Ausstattung des Motortyps EA189 im klägerischen Fahrzeug fehlt (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020, a.a.O; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2019 - 3 U 416/19 -, Rn. 32, juris).

    Wenn daher eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden muss (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2019 a.a.O.; OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Juli 2019 - 5 U 1670/18 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2019 - 3 U 416/19 -, juris), reichen diese Umstände nicht für die Feststellung, die Beklagte habe insoweit sittenwidrig gehandelt, aus.

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Eine Sittenwidrigkeit kommt demnach nur dann in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von dem Einbau einer Einrichtung mit der in Rede stehenden Funktionsweise in den streitgegenständlichen Motor hinaus zugleich auch Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass dies von Seiten der Beklagten in dem Bewusstsein geschah, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen, und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli .2019 - 3 U 148/18 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (BGH, Urteile vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, 2016, 1975 Rn. 16 m.w.N., und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03 -, BGHZ 161, 361, 366).
  • OLG München, 20.01.2020 - 21 U 5072/19

    Keine Herstellerhaftung für ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug (Audi) nach

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2943/19

    "Abgasskandal" - Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

    Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • OLG Stuttgart, 07.08.2019 - 9 U 9/19

    Haftung des Herstellers bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs mit unzulässiger

  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

  • OLG Koblenz, 06.02.2020 - 6 U 1219/19

    VW-Abgasskandal: Rechte eines Käufers eines im August 2016 erworbenen

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 9 U 272/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

  • BGH, 10.06.2003 - X ZR 56/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei alternativer Urteilsbegründung

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • OLG Naumburg, 18.08.2022 - 9 U 105/21

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw;

    Wenn also eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die für die Beklagte handelnden Personen in Betracht gezogen werden muss, weil eine unsichere Rechtslage bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Thermofensters besteht, reichen diese Umstände nicht für die Feststellung aus, die Beklagte habe insoweit besonders verwerflich und damit sittenwidrig gehandelt (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2020, Az.: 12 U 46/20 m.w.N., zitiert nach juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn jeglicher tatsächliche Anhaltspunkt für den Einsatz einer Manipulationssoftware entsprechend der Ausstattung des Motortyps EA189 im klägerischen Fahrzeug fehlt (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. Mai 2020, Az.: 1 U 103/19; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2020, Az.: 12 U 46/20, jeweils m.w.N., beides zitiert nach juris).

  • OLG Bamberg, 08.07.2021 - 3 U 95/21

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: ohne

    Daher sind insbesondere die Realbetriebsmessungen der Deutschen Umwelthilfe (vgl. Anlagen K 2, K 27) kein greifbarer Anhaltspunkt für das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 2021 - 16a U 196/19 -, Rn. 59, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2020 - 12 U 46/20 -, Rn. 73, juris);.

    - Das Schreiben der Beklagten an das KBA vom 29.12.2015 betreffend "Information zu sogenannter Akustikfunktion" ist ebenfalls kein greifbarer Anhaltspunkt für das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 2021 - 16a U 196/19 -, Rn. 48, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 26. November 2020 - 1 U 368/19 -, Rn. 33, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Oktober 2020 - 4 U 171/18 -, Rn. 52, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2020 - 12 U 46/20 -, Rn. 70, juris);.

  • LG Bonn, 03.05.2021 - 9 O 60/20
    Allein der Einsatz einer Fahrkurve auch in Motoren des Typs KL### würde jedenfalls noch keinen greifbaren Anhaltspunkt für eine Abschalteinrichtung darstellen (OLG Sachsen-Anhalt, U. v. 21.09.2020, 12 U 46/20), sondern es handelt sich zunächst nur um ein Erkenntnisinstrument ohne Auswirkung auf die Emissionen.

    Denn die vom Kläger geltend gemachten Forderungen sind schon nicht von § 27 EG-FGV a.F. als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB erfasst (BGH, U. v. 30.07.2020, VI ZR 5/20; OLG Sachsen-Anhalt, U. v. 21.09.2020, 12 U 46/20).

  • OLG Naumburg, 20.10.2022 - 9 U 11/22
    Wenn man das Thermofenster oder auch andere gerügte Einrichtungen als unzulässige Abschalteinrichtung ansieht und somit also eine möglicherweise falsche Gesetzesauslegung und -anwendung durch die für die Beklagte handelnden Personen in Betracht gezogen werden muss, reichen diese Umstände nicht für die Feststellung aus die Beklagte habe insoweit besonders verwerflich und damit sittenwidrig gehandelt denn es bestand eine um sichere Rechtslage bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Thermofensters (vgl. zum Thermofenster OLG Naumburg Urteil vom 21. September 2020, Az. 12 U 46/20 m.w.N., zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 25.03.2021 - 1 U 82/20

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund der Behauptung der Verwendung

    Auch der Umstand, dass sich bislang weder das Kraftfahrtbundesamt noch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von der Unzulässigkeit des sogenannten Thermofensters in Motoren der Beklagten haben überzeugen können, spricht gegen einen eindeutigen Gesetzesverstoß (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2020, 12 U 46/20, Rn. 82, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 11.08.2021 - 21 U 9/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Sportsvan mit

    Auch soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung das Vorhandensein der sog. Fahrkurvenerkennung in dem Motor EA288 unstreitig gestellt hat, liegt darin allein noch kein greifbarer Anhaltspunkt für eine Abschalteinrichtung und erst recht nicht für deren Unzulässigkeit (OLG Naumburg, Urt. vom 21.09.2020 - 12 U 46/20 -, Rn. 71 in juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.09.2021 - 4 U 78/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund der behaupteten Verwendung

    8 2. Nach allem fehlt es im vorliegenden Fall - mit Ausnahme des Vorbringens zu dem angeblich verbauten Thermofenster, welches aus den zutreffenden Gründen des Erstgerichts für sich allein genommen kein sittenwidriges Verhalten der Beklagten zu belegen vermag und was im Übrigen als sog. "umgebungstemeperaturgeführte Regelung" nach den Ausführungen des KBA in seiner Auskunft gegenüber dem OLG Stuttgart vom 11.09.2020 (Anlage B41, Blatt 136 der eAkte des Senats) diesem bei Erteilung der Typengenehmigung dem Grunde nach bekannt war - an einem hinreichend substantiierten, dem Beweis zugänglichen Tatsachenvortrag (so auch für Fahrzeuge mit Motoren der Baureihe EA 288: OLG Brandenburg Hinweisbeschluss v. 20.4.2020 - 1 U 103/19, BeckRS 2020, 10519; OLG Dresden Urt. v. 10.3.2020 - 9a U 2520/19, BeckRS 2020, 22698; OLG Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 17.2.2020 - 12 U 353/19, BeckRS 2020, 2626; OLG Koblenz Urt. v. 20.4.2020 - 12 U 1570/19, BeckRS 2020, 6348; OLG Köln Hinweisbeschluss v. 6.8.2019 - 7 U 119/19, BeckRS 2019, 25896; OLG Naumburg Urt. v. 21.9.2020 - 12 U 46/20, BeckRS 2020, 45014; OLG München, NJW-RR 2020, 664; OLG Oldenburg Hinweisbeschluss v. 11.10.2019 - 6 U 240/19, BeckRS 2019, 38715; OLG Schleswig Hinweisbeschluss v. 23.1.2020 - 16 U 141/19, BeckRS 2020, 26260; OLG Stuttgart Urt. v. 19.1.2021 - 16a U 196/19, BeckRS 2021, 3447 Rn. 42, jeweils beck-online).
  • LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20

    Deliktischer Schadensersatzanspruch um Zusammenhang mit dem Erwerb eines Pkw

    Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine programmierte Prüfstands Erkennung zum Einsatz kommt, denn eine Vergleichsmessung auf einem Prüfstand hat die DUH e.V. nicht unternommen (so auch OLG Naumburg Urt. v. 21.09.2020, Az. 12 U 46/20).
  • OLG Naumburg, 21.01.2021 - 4 U 142/20

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund der Behauptung der Verwendung

    Dass auf Seiten der Beklagten insbesondere im Hinblick auf das vom Kläger als maßgeblich bezeichnete Thermofenster das Bewusstsein eines möglichen Gesetzesverstoßes verbunden mit einer zumindest billigenden Inkaufnahme desselben vorhanden war, ist weder dargetan noch sonst ersichtlich (ebenso OLG München, Urteil vom 20. Januar 2020 - 21 U 5072/19 -, juris Rn. 30-35; OLG Naumburg, Urteil vom 21. September 2020, 12 U 46/20).
  • LG Augsburg, 07.11.2022 - 92 O 1650/22

    Unbeachtlichkeit von "ins Blaue hinein" gehaltenem Vortrag der nicht darlegungs-

    Bei der Feststellung eines im Rahmen des § 138 ZPO unbeachtlichen Parteivortrags kann es insbesondere ein erhebliches Indiz darstellen, wenn die Partei gleichartigen Vortrag - letztlich wahllos - gegen verschiedene Beklagtenparteien und überdies ohne Differenzierung hinsichtlich des streitgegenständlichen Produktes / Objektes aufstellt (s. zu einem Vortrag "ins Blaue hinein" bei im Wesentlichen gleichartigen Behauptungen gegenüber verschiedenen Fahrzeugherstellern und / oder unterschiedlichen Motoren siehe lediglich beispielhaft OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2020, 1 U 103/19, juris - Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2020, 12 U 46/20, juris - Rn. 64; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.12.2020, 16a U 155/19, juris - Rn. 51 ff.).
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